Preise und Leistungen
Selbstzahler
Akupunktur ist in den meisten Fällen eine Selbstzahler Leistung, sie wird nicht von den Krankenkassen übernommen.Die Kosten für die Akupunktur werden nach der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte abgerechnet.
(Beispiel: Eine Sitzung Akupunktur nach GOÄ-Ziffer 269a: 46,92 Euro)
Ausnahmen
Hiervon gibt es zwei Ausnahmen: Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule und Knie-Arthrose können zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mit Akupunktur behandelt werden.

